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Eine starke Marke für den Norden!

20% sparen und das Klima schützen: mit neuen Fenstern und Türen!

Konjunkturpaket nutzen: Was ist neu, worum geht es genau?

Seit dem 01. Januar 2020 ist es erstmals möglich, neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme steuerlich geltend zu machen. Insgesamt können 20% der Gesamtkosten (Lohn- und Materialkosten) von bis zu 200.000€ (max. also 40.000€) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt über die Steuererklärung erstattet werden. Dazu zählen auch Einzelmaßnahmen, also auch der Austausch von Fenstern, die nicht mehr den energetischen Voraussetzungen entsprechen. 

Was Sie noch wissen sollten zum Steuersparpaket!

Für Denkmalschutzfenster, Fenster mit Sonderverglasung, Fenster mit besonderen Anforderungen (wie z.B. Schall- oder Brandschutz) sowie besondere Sicherheitsanforderungen, sind Abweichungen von Uw-Werten möglich. Das gleiche gilt auch für die Erneuerung von barrierearmen Fenstern, Terrassen- und Balkontüren.

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Besonders einfach ohne vorherigen Antrag!

  • Sie können die steuerliche Förderung als Teil der Einkommenssteuererklärung geltend
    machen und direkt von der Steuerschuld abziehen. Es ist kein Antrag vorab nötig!

Zum Steuersparpaket gehören auch: 

  •  Einbau oder Erneuerung von Lüftungsanlagen
  •  Kosten für Inanspruchnahme eines Energieberaters
    (hier können 50% der Kosten geltend gemacht werden)

Wichtig zu wissen:

  • Das Steuersparmodell ist nicht mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. 
  • Für Renovierer mit geringer Steuerlast, lohnt sich eventuell das Steuersparpaket
    nicht – hier greift das KfW Programme 430 besser. Achtung: Antragstellung beachten!

Schritt für Schritt, gut beraten. Häufige Fragen zur staatlichen Förderung für Sanierung und Modernisierung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Grundsätzlich sind alle Einzelmaßnahmen förderfähig, die auch als KfW förderwürdig gelten.*

Was wird gefördert?

  • Das Gebäude oder die Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein
  • Die Immobilie muss ein selbstgenutztes Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die sie selbst bewohnen

Welche Vorteile bietet die steuerliche Förderung?

  • Die Maßnahme muss vor Beginn nicht angemeldet werden
  • Dem Finanzamt müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
    - eine ordentliche Rechnung der Fachunternehmens
    - ein Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
    - eine Erklärung Ihres Fachhändlers, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden

 

Fachunternehmen finden

Was muss sonst noch beachtet werden?

ZWEI BEISPIELRECHNUNGEN: kinderleicht Steuern sparen!

Image: Steuerbonus

Fenstersanierung bei einem Einfamilienhaus:

Renovierungsaufwand für neue Fenster: 15.000 €

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20%  vom Renovierungsaufwand = 3.000 €

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

  • Im 1. Jahr 7%: 1.050 €
  • Im 2. Jahr 7%: 1.050 €
  • Im 3. Jahr 6%:   900 €

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Renovierungsaufwand für neue Fenster: 25.000 €

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20%  vom Renovierungsaufwand = 5.000 €

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

  • Im 1. Jahr 7%: 1.750 €
  • Im 2. Jahr 7%: 1.750 €
  • Im 3. Jahr 6%: 1.500 €

Vff Erklärvideo für Steuerförderung bei energetischer Sanierung