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Energiesparen mit Fenstern und Außentüren richtig bewerten
Fenster und Außentüren werden auf Basis der Produktnorm DIN EN 14351-1 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Darin werden der Nennwert des Wärmedurchgangskoeffizienten UW oder UD und die Strahlungseigenschaften angegeben.
Aus den einzelnen Werten für Rahmen, Glas und Glasrandverbund wird für das Fenster der Nennwert UW i.d.R. für die Referenzgröße 1,23 m * 1,48 m (bzw. wahlweise Referenzgröße von 1,48 m x 2,18 m bei Gesamtfläche > 2,3 m2) aus Tabellen und Berechnungsformeln gemäß EN ISO 10077-1 ermittelt oder nach EN ISO 12567-1/2 gemessen.
Zusätzlich besteht für Fenster die Möglichkeit den UW–Wert für die tatsächliche Größe zu berechnen (siehe Fußnote c, Tabelle E1, DIN EN 14351-1). Dies sollte aber zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden und ist nach VOB/C ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, Abschnitt 4.2. mit 50€ extra zu vergüten.
Für Außentüren und die Ermittlung von UD gilt dies analog. Nur die Standardgrößen sind bei Außentüren andere und ergeben sich aus Tabelle E.2 der EN 14351-1:
- 1,23 m x 2,18 m für Gesamtfläche ≤ 3,6 m2
- 2,00 m x 2,18 m für Gesamtfläche > 3,6 m2